Bauantrag
Unser Service rund um Ihre Werbeanlage. Bauantrag, Genehmigung, Antragsformulare und Flurkarten....! |
Werbeanlagen bedürfen einer baurechtlichen Genehmigung
Werbeanlagen sind örtliche gebundene Einrichtungen. Sie dienen der Ankündigung oder Anpreisung oder weisen auf ein Gewerbe bzw. Beruf hin. Sie sind vom öffentlichen verkehrsraum sichtbar. Werbeanalgen sind daher nur mit Genehmigung aufzustellen.
Genehmigungspflichtig sind alle Werbeanlagen, deren Ansichtsfläche größer als 1m² beträgt und nicht nur vorrübergehend angebracht werden. Im Außenbereich sind alle Werbeanlagen genehmigungspflichtig.
Nicht genhemigungspflichtig:
• Im Innenbereich bis 1m³
• In durch Bebauungsplan festgelegten Gewerbe- und
Industriebgebieten. Höhe bis 10m über Geländeoberfläche
• Im Innenbereich, an Stätte der Leistung
• Bei zeitlich begrenzter Aufstellung
• Im Zusammenhang mit Wahlen, während der Dauer
• In Form von Anschlägen
• An Baustellen soweit auf diese Bezogen
• Wie in Auslagen und Dekorationen in Schaufenstern
• An Verkaufsstellen für Zeitung, Zeitschriften
Die Vorschriften zur Genehmigung, zum Errichten, Montieren, Austellen oder Ändern einer Werbeanlage, können Regional sehr unterschiedlich sein. Das Prüfverfahren kann von 2 bis 8 Wochen dauern. Für die Genehmigung, aber auch Ablehnung, fallen in jedem Fall Bearbeitungskosten der Städte an. Diese richten sich nach Höhe des Auftragswertes und schwanken ebenfalls regional.
Wir machen das für Sie!
• Antragstellung, Baugenehmigung in mehrfacher Ausführung
• Lageplandarstellung in schriftlicher und zeichnerischer Form
• Flurkarte, Antrag des amtlichen Dokuments
• Baubeschreibung
• Bauzeichnung und Darstellung
• Maßstabsgerechte Fotomontage
• Antragseinreichung und Begleitung
• Antragsergänzung und Nachbearbeitung